Kindersicher Feuerzeuge

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Gesetze und Verordnungen

Kindersicher Feuerzeuge

Nachricht vom 30.07.2008

 
Mehr Sicherheit für Kinder

Feuerzeuge ohne Kindersicherung sowie Feuerzeuge mit Unterhaltungseffekten dürfen mit dem heutigen Tag nicht mehr verkauft werden. Am 29. Juli 2008 ist die Erste Verordnung zur Änderung der Feuerzeugverordnung verkündet worden und mit dem heutigen Tag in Kraft getreten.

Damit dürfen Feuerzeuge, die nicht gegen die Benutzung durch Kleinkinder abgesichert sind, sowie solche, die aussehen wie Spielzeug oder die Gegenständen ähneln, mit denen Kinder im täglichen Leben umgehen (so genannte Feuerzeuge mit Unterhaltungseffekten), nicht mehr an Verbraucher abgegeben werden.

Bereits seit 17. April 2007 ist das erstmalige Inverkehrbringen nicht-kindergesicherter Feuerzeuge durch Hersteller und Importeure untersagt. Der Abverkauf noch im Handel befindlicher Restbestände war noch möglich. Diese Möglichkeit endet nun mit dem Inkrafttreten der Ersten Verordnung zur Änderung der Feuerzeugverordnung.

Grundlage für diese Verordnung ist eine inhaltsgleiche Regelung der Europäischen Kommission. Deutschland war verpflichtet, diese in nationales Recht umzusetzen.

Erste Verordnung zur Änderung der Feuerzeugverordnung.pdf
Feuerzeugverordnung.pdf



Wertvolle Informationen rund um das Thema "Kindersicher Feuerzeuge".

Kindersichere Feuerzeuge.pdf